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Ökodesignverordnung – welche Lampen verschwinden?

Ökodesignverordnung – welche Lampen verschwinden?

Die entsprechenden EU-Verordnungen sind am 25. Dezember 2019 in Kraft getreten – die Anforderungen wurden teilweise bereits zum 1. September 2021 wirksam.
Lichtquellen, die der vorgegeben Mindesteffizienz nicht entsprechen, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.


Welche Leuchtmittel dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden?

Ab 1. September 2021 unter anderem:
Ab 1. September 2023 unter anderem:
  • Lineare Leuchtstofflampen T8
    (in Standardlängen 600, 1.200 und 1.500 mm, typischerweise 18, 36 und 58 Watt)

Welche Leuchtmittel bleiben unter anderem weiter zulässig?

  • Kompaktleuchtstofflampen (ohne integriertes Vorschaltgerät)
  • Lineare Leuchtstofflampen T5
  • Kreisförmige #Leuchtstofflampen

Ausnahmen:

Speziallampen und Lichtquellen für Spezialanwendungen sind nicht oder teilweise nicht betroffen, z.B. Lichtquellen für Not- und Signalbeleuchtung.

 

#Ökodesignverordnung #EUVerordnung

 

Ausphasung von Lichtquellen

Ökodesignverordnung – welche Lampen verschwinden?

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One Comment

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    Julia Stapf

    Update! Das Aus für Leuchtstofflampen T8 und auch T5 kommt zum 23.08.2023, früher als ursprünglich geplant. Auslöser ist die geplante Neufassung der RoHS-Richtlinie. Mit dem Ausphasen der Standard-Leuchtstofflampen soll primär eine Reduzierung des Einsatzes potenziell gefährlicher Stoffe, vor allem Quecksilber, erreicht werden.

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